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Hochzeiten und Feiern in Rheinland Pfalz – Corona Update

Stand: 06.12.2021

Private Veranstaltungen und Feiern in RLP

Seit dem 03.12.2021 gilt die 29. Corona Verordnung in Rheinland Pfalz und ermöglicht Hochzeiten & Feiern unter einigen Auflagen.

Feiern sind nur mit Masken möglich

Feiern sind grundsätzlich möglich, allerdings nur mit Maskenpflicht und unter Beachtung der 2G+ Regel.

Es gilt:

  • Teilnehmen dürfen nur genesene oder geimpfte Personen
  • Jeder Gast muss ein tagesaktuelles und negatives Testergebnis vorweisen
    • Entfällt für Kinder bis 12 Jahre
    • Entfällt für Personen, die die Booster-Impfung nachweisen können
  • Es können bis zu 25 Personen unter 18 Jahren teilnehmen, die nicht geimpft sind. 
    • Auch hier gilt die Testpflicht
  • Die Maskenpflicht für alle Gäste
    • Die Maske kann abgenommen werden, solange Speisen & Getränke konsumiert werden.
  • Alle Kontaktdaten müssen erfasst werden
    • Zum Beispiel mittels Luca- oder CoronaWarnApp 

Im Außenbereich entfällt das +

Natürlich sind Feiern auch im Außenbereich möglich. Auch wenn es aktuell sehr kalt ist 😉

Dort entfällt die Testpflicht!

Alle Zahlen, Gesetzestexte und FAQs dazu findet ihr hier

Rechtsgrundlagen