Stand: 06.12.2021
Seit dem 03.12.2021 gilt die 29. Corona Verordnung in Rheinland Pfalz und ermöglicht Hochzeiten & Feiern unter einigen Auflagen.
Feiern sind grundsätzlich möglich, allerdings nur mit Maskenpflicht und unter Beachtung der 2G+ Regel.
Es gilt:
Natürlich sind Feiern auch im Außenbereich möglich. Auch wenn es aktuell sehr kalt ist 😉
Dort entfällt die Testpflicht!
Alle Zahlen, Gesetzestexte und FAQs dazu findet ihr hier
Rechtsgrundlagen
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