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Hausregeln Netts Landhaus

§ 1 Weisungsbefugnis

  • Den Weisungen des Beauftragten des Veranstaltungsleiters von
    mein event. ist Folge zu leisten.

§ 2 Aufenthalt in den Räumen und auf Flächen

  • Das Betreten von internen Betriebsräumen oder Flächen ist den Veranstaltungsbesuchern nicht gestattet.

§ 3 Garderobe / eingebrachte Gegenstände

  • Die Garderobe wird dem Mieter durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Eine Garderobenversicherung besteht nicht. Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Wertvolle eingebrachte Gegenstände sind vorher anzuzeigen und werden durch den Vermieter eingeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, besonders wertvolle Garderobe zurückzuweisen, wenn er der Auffassung ist, nicht ausreichend Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung treffen zu können.

§ 4 Rauchen

  • Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumen.
  • An Stellen, die mit Aschenbechern ausgestattet sind, darf geraucht werden, sofern die Zigarettenreste ordnungsgemäß entsorgt werden.

§ 5 Personen- und Sachschäden, Verschmutzung

  • Personen- und Sachschäden, sowie Verschmutzungen sind unverzüglich beim Veranstaltungsleiter bzw. diensthabenden Personal zu melden.
  • Zum Aufhängen von Gegenständen dürfen nur Klebeband / Klebemittel genutzt werden, die sich rückstandslos entfernen lassen.

§ 6 Tiere

  • Tiere sind erlaubt, wenn diese dauerhaft angeleint sind.
  • Verschmutzungen, die durch Tiere verursacht werden, sind vom Halter oder der mitführenden Person zu beseitigen.

§ 7 Rettungs – und Fluchtwege

  • Sämtliche Feuerlöscher oder Notausgangsschilder müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt besonders für Notausgänge und Fluchtwege.

§ 8 Lärmschutz, DJ und Band

  • Der Mieter ist dazu verpflichtet, sich an die vorgegebenen Lautstärkeregelungen zu halten. Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Lautstärkeanpassungen vorzunehmen.
  • Im Außenbereich sind keine Musikdarbietungen und Bandauftritte möglich. Zur Untermalung der Trauzeremonie sind musikalische Inhalte in akustischer Version oder über eine richtig dimensionierten Musikanlage nach Abstimmung möglich.

  • Im Innenbereich sind Liveauftritte nur nach Rücksprache und in akustischer Ausführung bis 22:00 Uhr möglich.

  • Der DJ muss sich an die vorhandene Anlage anschließen.

§ 9 Jugendschutzgesetz

  • Dem Jugendschutzgesetz ist Folge zu leisten.

§ 10 Abstellen von Fahrzeugen

  • Das Halten zum Be- und Entladen ist in der Hofeinfahrt erlaubt.
  • Achtung: Die Zufahrt auf die Terrasse ist nicht für PKWs ausgelegt!

§ 11 Speisen

  • Wenn ihr Speisen oder besondere Getränke mitbringen möchtet, bedarf das unbedingt einer Rücksprache. Auf jeden Fall seid ihr für die An- und Ablieferung sowie die Portionierung und Darreichung selbst verantwortlich.
  • Gerne könnt ihr Speisenreste mitnehmen. Bitte kündigt das vorab an und bringt ausreichend Behälter mit. Die Speisen müssen direkt am Abend mitgenommen werden, wir können diese leider nicht für euch kühl halten.

§ 12 Einschränkungen

  • Das Zünden von Feuerwerk ist leider nicht möglich.
  • Konfetti ist nur in Zusammenhang mit einer Reinigungspauschale von 250€ gestattet.
  • Luftballons sind nur in gebundener Form gestattet. Luftballons die lose oder mit Konfetti gefüllt sind, sind nicht gestattet.
  • Um Luftballons steigen zu lassen, muss unter bestimmten Voraussetzungen 2 Wochen vorher eine Genehmigung bei der Luftverkehrskontrollstelle eingeholt werden. Dies muss durch den Mieter erfolgen, die schriftliche Genehmigung ist vorab vorzuweisen.
  • Die Nutzung einer Nebelmaschine/eines Hazers ist untersagt.
  • Die Mitnahme von Spirituosen nach der Veranstaltung ist nicht möglich.

§ 13 Endzeit

  • Das Ende der Veranstaltung ist 03:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt muss die Musik ausgeschaltet sein.
  • Ausschankschluss ist zum vertraglich vereinbarten Endzeitpunkt. (Spätestens 03:00 Uhr) Danach werden keine Getränke mehr ausgegeben, ausgenommen Wasser.
  • Eine Fortsetzung der Feier auf dem Gelände im „privaten Rahmen“ ist nicht möglich.

§ 14 An- und Ablieferung

  • Anlieferungen und Abholungen sind nur zu bestimmten Zeiten möglich und es bedarf dringend einer Abstimmung mit unserem Büro.

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Wir bitten euch, diese Regeln mit den Trauzeugen oder anderen Planungsparteien zu kommunizieren und euch bei speziellen Anforderungen für eventuelle Programmpunkte bei uns zu melden.