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Hausregeln Weinhaus Motzenbäcker

§ 1 Weisungsbefugnis

  • Den Weisungen der Beauftragten des Veranstaltungsleiters von mein event. ist Folge zu leisten.

§ 2 Aufenthalt in den Räumen und auf den Flächen

  • Das Betreten von internen Betriebsräumen oder Flächen ist den Veranstaltungsbesuchern nicht gestattet.

  • Das Betreten von Flächen, die mit „Privat“ oder ähnlichen Schildern gekennzeichnet sind, ist ebenfalls nicht gestattet.

  • Gerne dürft ihr euch draußen im Weinrebengarten aufhalten. Ab 22:00 Uhr muss die Zimmerlautstärke eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt auf dem Parkplatz ab Ende der Feier ist nur gestattet, um zum Auto zu gelangen oder zügig den Heimweg anzutreten.

§ 3 Garderobe / eingebrachte Gegenstände

  • Die Garderobe wird dem Mieter durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Eine Garderobenversicherung besteht nicht. Für abhanden gekommenen Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Wertvolle eingebrachte Gegenstände sind vorher anzuzeigen und werden durch den Vermieter eingeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt besonders wertvolle Garderobe zurückzuweisen, wenn er der Auffassung ist, nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung treffen zu können.

§ 4 Rauchen

  • Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumen. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder ähnliches. 

  • An Stellen, die mit Aschenbechern ausgestattet sind, darf geraucht werden, sofern die Zigarettenreste ordnungsgemäß entsorgt werden.

§ 5 Personen- und Sachschäden, Verschmutzung

  • Personen- und Sachschäden, sowie Verschmutzungen sind unverzüglich beim Veranstaltungsleiter bzw. beim diensthabenden Personal zu melden.

  • Zum Aufhängen von Gegenständen dürfen nur Klebeband / Klebemittel genutzt werden, die sich rückstandslos entfernen lassen.

§ 6 Tiere

  • Tiere sind erlaubt, wenn diese dauerhaft angeleint sind.

  • Verschmutzungen, die durch Tiere verursacht werden, sind vom Halter oder der mitführenden Person zu beseitigen.

§ 7 Rettungs – und Fluchtwege

  • Sämtliche Feuerlöscher oder Notausgangsschilder müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt besonders für Notausgänge und Fluchtwege.

§ 8 Lärmschutz, DJ und Band

  • Der Mieter ist dazu verpflichtet, sich an die vorgegebenen Lautstärkeregelungen zu halten. Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Lautstärkeanpassungen vorzunehmen.

  • Im Außenbereich sind keine Musikdarbietungen und Bandauftritte möglich. Zur Untermalung der Trauzeremonie sind musikalische Inhalte in akustischer Version oder über eine richtig dimensionierten Musikanlage nach Abstimmung möglich.

  • Im Innenbereich sind Liveauftritte in akustischer Ausführung und nach Rücksprache bis 22:00 Uhr möglich.
  • Der DJ muss sich an die vorhandene Tonanalage anschließen

  • Beim Verlassen der Location ist auf Lautstärke zu achten.

§ 9 Jugendschutzgesetz

  • Dem Jugendschutzgesetz ist Folge zu leisten.

§ 10 Abstellen von Fahrzeugen

  • Autos dürfen von den Veranstaltungsbesuchern nur auf dem Parkplatz vorm Weinhaus abgestellt werden. 

  • Unter Umständen werden nicht ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abgeschleppt.

  • Bitte wartet im Innenbereich auf euer Taxi.

§ 11 Speisen

  • Wenn ihr Speisen oder besondere Getränke mitbringen möchtet, bedarf das unbedingt einer Rücksprache. Auf jeden Fall seid ihr für die An- und Ablieferung sowie die Portionierung und Darreichung selbst verantwortlich.

  • Gerne könnt ihr Speisenreste mitnehmen. Bitte kündigt das vorab an und bringt ausreichend Behälter mit. Die Speisen müssen direkt am Abend mitgenommen werden, wir können diese nicht für euch kühl halten.

§ 12 Einschränkungen

  • Das Zünden von Feuerwerk ist nicht gestattet. Zuwiderhandlung wird mit einer Konventionalstrafe von 500€ geahndet. 

  • Wunderkerzen sind nur unter freiem Himmel und bis 22:00 Uhr möglich.

  • Konfetti ist im gesamten Weinhaus und Garten nicht gestattet und zieht bei Zuwiderhandlung eine Reinigungspauschale von 300€ nach sich. 

  • Luftballons sind nur in gebundener Form gestattet. Luftballons die lose oder mit Konfetti gefüllt sind, sind nicht gestattet.

  • Um Luftballons steigen zu lassen, muss unter bestimmten Voraussetzungen 2 Wochen vorher eine Genehmigung bei der Luftverkehrskontrollstelle eingeholt werden. Dies muss durch den Mieter erfolgen, die schriftliche Genehmigung ist vorab vorzuweisen.

  • Die Nutzung einer Nebelmaschine/eines Hazers ist untersagt.

  • Die Mitnahme von Spirituosen nach der Veranstaltung ist nicht möglich.

    § 13 Endzeit

    • Das Ende der Veranstaltung ist die vertraglich vereinbarte Zeit. Zu diesem Zeitpunkt muss die Musik ausgeschaltet sein. (Maximal 03:00 Uhr)

    • Ausschankschluss ist zum vertraglich vereinbarten Endzeitpunkt. (Spätestens 03:00 Uhr) Danach werden keine Getränke mehr ausgegeben, ausgenommen Wasser.

    § 14 An- und Ablieferung

    • Anlieferungen und Abholungen sind nur zu bestimmten Zeiten möglich und es bedarf dringend einer Abstimmung mit unserem Büro.

    § 15 Verhalten 

    • Unsittliches Verhalten oder Zuwiderhandlung wird im Nachgang der Feier mit den Planungsparteien geregelt. 
    • Wir bitten euch, beim Verlassen der Location auf Lautstärke zu achten und schreien, singen oder ähnliches zu unterlassen. 

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    Wir bitten Euch, diese Regeln mit den Trauzeugen oder anderen Planungsparteien zu kommunizieren und Euch bei speziellen Anforderungen für eventuelle Programmpunkte bei uns zu melden.